Die Vorlesung Rechtstheorie und juristische Methodenlehre beschäftigt sich mit Begriff, Quellen und Geltung des Rechts, der Struktur von Rechtsnormen, dem System der Rechtsordnung, der Rechtsanwendung und der Rechtsfortbildung. Außerdem werden juristische Grundbegriffe wie Rechtssubjekt, Rechtsverhältnis oder Kausalität geklärt. Schließlich werden Grundzüge der juristischen Logik behandelt.