Das Repetitorium im Bürgerlichen Recht verteilt sich auf 2 Semester und teilt sich in 2 Blöcke auf:
1. Allgemeiner Teil und das Recht der Schuldverhältnisse mit prozessualen Bezügen,
2. Sachen-, Familien- und Erbrecht.
Das Repetitorium ist gedacht für Studierende in der Examensvorbereitung.
Es werden examensrelevante Probleme anhand von Examensklausuren und anderen Fällen wiederholt und vertieft. Das Problembewusstsein soll dadurch geschärft und die systematische Vorgehensweise zur Lösung von Examensklausuren vermittelt werden. Die Materialien (Fälle, Lösungen, Übersichten, Entscheidungen, Literaturhinweise) werden im Internet bereitgestellt.
ab 6. FS