Die Vorlesung behandelt die Eigentumsdelikte Diebstahl, Unterschlagung, Raub, räuberischer Diebstahl und Sachbeschädigung sowie die Vermögensdelikte (im engeren Sinn) Betrug, Erpressung, Untreue und Hehlerei. Ausreichende Kenntnisse im Strafrecht Allgemeiner Teil werden vorausgesetzt. Häufige Bezugnahmen auf die allgemeinen Lehren des Strafrechts haben daher den Charakter eines Repetitoriums.
ab 4. FS