Die Vorlesung vermittelt den Pflichtstoff der JAO im Zivilprozessrecht: Das Gerichtsverfassungsrecht, die Vorschriften über das zivilprozessuale Verfahren im ersten Rechtszug, Ver-fahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkung von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, einstweiliger Rechtsschutz. Die Ordnung des Stoffes orientiert sich am praktischen Ablauf eines Zivilprozesses, beschreibt Wirkung und Funktion der einzelnen prozessualen Institute in der Ordnung der widerstreitenden Interessen der Parteien im kontradiktorischen Verfahren, berücksichtigt die enge Verknüpfung des materiellen Rechts mit dem Prozessrecht und folgt insoweit dem Gedanken des amerikanischen Rechtsphilosophen Frank, dass niemand wissen könne, ob er ein Recht habe, ehe er es nicht in einem Streit vor Gericht durchgesetzt hätte (Frank, Courts on Trail, Myth and Reality in American Justice, 1950).
Schilken, Zivilprozessrecht; Musielak, Grundkurs ZPO; Jauernig/Hess, Zivilprozessrecht; Thomas/Putzo, ZPO, Kommentar, ab der 24. Auflage; bei besonderem Interesse: Schlosser, „Die lange deutsche Reise in die prozessuale Moderne", JZ 1991, 599 ff.
ab dem 4. FS